DEGUM II

Hochauflösende Organdiagnostik

Angeborene Fehlbildungen des Kindes sind sehr selten. Die Häufigkeit liegt zwischen 3-5 %.

In der Mutterschaftsrichtlinie ist heute bei jeder Patientin wenn erwünscht ein IIb-Screening mit einem groben Blick auf die wichtigen Organe möglich. Sollten sich hierbei Auffälligkeiten ergeben oder liegt ein Risiko für eine Fehlbildung vor, ist ein hochauflösender Organultraschall/ eine Feindiagnostik indiziert. Der Untersucher sollte für diese Untersuchung durch die Deutsche Gesellschaft für Ultraschallmedizin besonders qualifiziert sein (Degum II). Kann eine kindliche Fehlbildung vor der Geburt erkannt werden, lässt sich durch eine optimale Betreuung der Schwangerschaft und Geburt oft das Risiko für das Kind deutlich verringern.

Bei dieser Spezialultraschalluntersuchung wird das Kind in seiner körperlichen Entwicklung beurteilt. Sie erfolgt möglichst zwischen der 20. und 24. Schwangerschaftswoche, da hier die einzelnen Organe am besten dargestellt werden können.

Die Anatomie des Herzens und der großen Gefäße kann zusätzlich mit einer farbkodierten Herzuntersuchung überprüft werden.

Eine schädliche Wirkung dieser Ultraschalluntersuchung auf ihr Kind ist nicht bekannt.

Da allerdings nicht jedes Kind zu diesem Zeitpunkt in allen Körperabschnitten optimal untersucht werden kann auch wenn die Gerätequalität sehr gut ist und der Untersucher über eine große Erfahrung verfügt, kann eine kindliche Fehlbildung durch diese Untersuchung nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden. Kleine Löcher in der Herzscheidewand oder am Rücken können somit trotz optimaler Durchführung übersehen werden.

Eine geringe Fruchtwassermenge, eine kräftige mütterliche Bauchdecke aber auch die Anwendung von öligen Cremes auf den Bauchdecken können die Untersuchungsbedingungen deutlich verschlechtern.

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